19 U 104/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-08-07, 19 U 104/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-08-07, 19 U 104/14
19 U 104/14Obergericht07.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 104/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-07
Aktenzeichen: 19 U 104/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0807.19U104.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 23.06.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen, Az.: 7 O 83/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 21.743,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 63 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 89 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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