Oberlandesgericht Köln, 2015-08-07, 19 U 104/14

19 U 104/14Obergericht07.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 104/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-07

Aktenzeichen: 19 U 104/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0807.19U104.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 23.06.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen, Az.: 7 O 83/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 21.743,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 63 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 89 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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