6 U 9/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-08-14, 6 U 9/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 9/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-14
Aktenzeichen: 6 U 9/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0814.6U9.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG §§ 14 Abs 1, Nr. 2
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 84 O 157/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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