Oberlandesgericht Köln, 2015-08-18, 9 U 120/14

9 U 120/14Obergericht18.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 120/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-18

Aktenzeichen: 9 U 120/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0818.9U120.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.6.2014 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 12/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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