Oberlandesgericht Köln, 2015-08-26, 2 U 127/14

2 U 127/14Obergericht26.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 127/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-26

Aktenzeichen: 2 U 127/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0826.2U127.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 1. wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die in beiden Rechtszügen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 1. zu 90% und der Kläger zu 2. zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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