7 W 28/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-01, 7 W 28/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 28/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-01
Aktenzeichen: 7 W 28/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0901.7W28.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des beklagten Landes vom 29.05.2015 wird der am 15.05.2015 zugestellte Beschluss des Landgerichtes Köln vom 28.04.2015 (in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.06.2015) – 5 O 26/15 – dahingehend abgeändert, dass nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache der Klägerin die Kosten des Rechtstreites auferlegt werden (§ 91 a ZPO).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt.
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