1 RVs 118/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-02, 1 RVs 118/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-09-02, 1 RVs 118/15
1 RVs 118/15Obergericht02.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 118/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-02
Aktenzeichen: 1 RVs 118/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0902.1RVS118.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 4. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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