Oberlandesgericht Köln, 2015-09-02, 5 U 57/15

5 U 57/15Obergericht02.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 57/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-02

Aktenzeichen: 5 U 57/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0902.5U57.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 18.3.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 177/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Der Antrag der Klägerin, ihr für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

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