Oberlandesgericht Köln, 2015-09-03, 8 U 12/10

8 U 12/10Obergericht03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 12/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-03

Aktenzeichen: 8 U 12/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0903.8U12.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.02.2010 – Az. 15 O 314/08 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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