Oberlandesgericht Köln, 2015-09-04, 6 U 61/15

6 U 61/15Obergericht04.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 61/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-04

Aktenzeichen: 6 U 61/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0904.6U61.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 4 Nr. 11, Art. 23 Abs. 1 Luftverkehrsdiensteverordnung (Verordnung (EG); Nr. 1008/2008)

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. April 2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 2/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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