13 U 9/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-09, 13 U 9/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 9/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-09
Aktenzeichen: 13 U 9/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0909.13U9.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Landgerichts Aachen vom 18.12.2014 - 1 O 76/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung
vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden,
sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
Streitwert: 49.491,12 €
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