Oberlandesgericht Köln, 2015-09-09, 13 U 9/15

13 U 9/15Obergericht09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 9/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-09

Aktenzeichen: 13 U 9/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0909.13U9.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Landgerichts Aachen vom 18.12.2014 - 1 O 76/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung

vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Streitwert: 49.491,12 €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.