1 RVs 131 und 136/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-11, 1 RVs 131 und 136/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-09-11, 1 RVs 131 und 136/15
1 RVs 131 und 136/15Obergericht11.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 131 und 136/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-11
Aktenzeichen: 1 RVs 131 und 136/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0911.1RVS131UND136.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils werden die Angeklagten freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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