24 U 181/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-17, 24 U 181/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-09-17, 24 U 181/14
24 U 181/14Obergericht17.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 181/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-17
Aktenzeichen: 24 U 181/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0917.24U181.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 5. September 2014 - 15 O 119/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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