Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 19 Sch 7/15

19 Sch 7/15Obergericht18.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 7/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-18

Aktenzeichen: 19 Sch 7/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0918.19SCH7.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts, bestehend aus dem Vorsitzenden Dr. U und den beisitzenden Richtern O und Dipl.-Ing. C, vom 20.06.2012 in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.