19 Sch 7/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 19 Sch 7/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 19 Sch 7/15
19 Sch 7/15Obergericht18.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 7/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-18
Aktenzeichen: 19 Sch 7/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0918.19SCH7.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts, bestehend aus dem Vorsitzenden Dr. U und den beisitzenden Richtern O und Dipl.-Ing. C, vom 20.06.2012 in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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