19 U 50/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 19 U 50/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 50/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-18
Aktenzeichen: 19 U 50/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0918.19U50.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.03.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 43/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.04.2014 - 12 O 43/14 – bleibt aufrechterhalten.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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