Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 19 U 50/15

19 U 50/15Obergericht18.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 50/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-18

Aktenzeichen: 19 U 50/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0918.19U50.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.03.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 43/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.04.2014 - 12 O 43/14 – bleibt aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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