Oberlandesgericht Köln, 2015-09-18, 1 U 28/15

1 U 28/15Obergericht18.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 28/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-18

Aktenzeichen: 1 U 28/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0918.1U28.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.05.2015 (22 O 453/14 LG Köln) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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