Oberlandesgericht Köln, 2015-11-30, 24 U 120/15

24 U 120/15Obergericht30.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 120/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: 24 U 120/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1130.24U120.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 257/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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