Oberlandesgericht Köln, 2015-11-30, 24 U 121/15

24 U 121/15Obergericht30.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 121/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: 24 U 121/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1130.24U121.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Mai 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 280/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.