Oberlandesgericht Köln, 2015-12-01, 5 U 82/15

5 U 82/15Obergericht01.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 82/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: 5 U 82/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1201.5U82.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. April 2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 80/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.