Oberlandesgericht Köln, 2015-12-14, 12 U 9/14

12 U 9/14Obergericht14.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 9/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-14

Aktenzeichen: 12 U 9/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1214.12U9.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.9.2013 (Az. 12 O 97/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.506,77 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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