3 U 103/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-15, 3 U 103/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 103/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: 3 U 103/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1215.3U103.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.04.2015 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 26/14 - wird zurückgewiesen.
Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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