24 U 137/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-17, 24 U 137/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-12-17, 24 U 137/14
24 U 137/14Obergericht17.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 137/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 24 U 137/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1217.24U137.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 26. Februar 2015 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteils sind vorläufig vollstreckbar . Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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