Oberlandesgericht Köln, 2015-12-18, 5 U 121/15

5 U 121/15Obergericht18.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 121/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-18

Aktenzeichen: 5 U 121/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1218.5U121.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die durch den Streithelfer eingelegte Berufung gegen das am 30.06.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 289/12 – gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Der Streithelfer und die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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