2 Ws 797/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-12-29, 2 Ws 797/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-12-29, 2 Ws 797/15
2 Ws 797/15Obergericht29.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 797/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-29
Aktenzeichen: 2 Ws 797/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1229.2WS797.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 14.08.2015 zu gewährende Gesamtentschädigung auf 1.080 € festgesetzt wird.
Der weitergehende Antrag des Beteiligten zu 1) wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird im Übrigen verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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