Oberlandesgericht Köln, 2015-12-29, 2 Ws 797/15

2 Ws 797/15Obergericht29.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 797/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-29

Aktenzeichen: 2 Ws 797/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1229.2WS797.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 14.08.2015 zu gewährende Gesamtentschädigung auf 1.080 € festgesetzt wird.

Der weitergehende Antrag des Beteiligten zu 1) wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird im Übrigen verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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