3 U 115/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-26, 3 U 115/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 115/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 3 U 115/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0126.3U115.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.06.2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 7 O 72/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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