Oberlandesgericht Köln, 2016-01-26, 3 U 115/15

3 U 115/15Obergericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 115/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 3 U 115/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0126.3U115.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.06.2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 7 O 72/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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