13 U 53/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-01-27, 13 U 53/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 53/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-27
Aktenzeichen: 13 U 53/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0127.13U53.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 02.03.2015 – 3 O 352/14 – unter Zurückweisung der Berufung der Kläger aus den im Sitzungsprotokoll vom heutigen Tage niedergelegten Gründen (§ 540 Abs.2 ZPO) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 7.000,00 €
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