17 W 177/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-02-01, 17 W 177/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-02-01, 17 W 177/15
17 W 177/15Obergericht01.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 177/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-01
Aktenzeichen: 17 W 177/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0201.17W177.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Bonn und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird
die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers Q vom 06.11.2014 – DR II 678/14 – dahingehend abgeändert, dass an Auslagenpauschale gem. Nr. 716 KVGv anstatt 5,60 € lediglich 3,60 € in Ansatz zu bringen sind.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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