Oberlandesgericht Köln, 2016-02-10, 19 SchH 13/15

19 SchH 13/15Obergericht10.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 13/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-10

Aktenzeichen: 19 SchH 13/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0210.19SCHH13.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das mit Antrag gemäß § 1044 ZPO vom 04.11.2015, der Antragsgegnerin am 06.11.2015 zugestellt, eingeleitete Schiedsverfahren der Parteien zur Fortzahlung der Geschäftsführervergütung an die Antragstellerin gemäß Geschäftsführervertrag zwischen Herrn I U und der Antragsgegnerin vom 02.01.1992 zulässig ist.

  2. Zum Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter) wird

Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht D T-T2, K Straße XXX, XXXXX B,

bestellt.

  1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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