19 SchH 13/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-02-10, 19 SchH 13/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-02-10, 19 SchH 13/15
19 SchH 13/15Obergericht10.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 13/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-10
Aktenzeichen: 19 SchH 13/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0210.19SCHH13.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das mit Antrag gemäß § 1044 ZPO vom 04.11.2015, der Antragsgegnerin am 06.11.2015 zugestellt, eingeleitete Schiedsverfahren der Parteien zur Fortzahlung der Geschäftsführervergütung an die Antragstellerin gemäß Geschäftsführervertrag zwischen Herrn I U und der Antragsgegnerin vom 02.01.1992 zulässig ist.
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Zum Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter) wird
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht D T-T2, K Straße XXX, XXXXX B,
bestellt.
- Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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