18 U 127/14•Oberlandesgericht Köln, 2016-02-17, 18 U 127/14
Oberlandesgericht Köln, 2016-02-17, 18 U 127/14
18 U 127/14Obergericht17.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 127/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-17
Aktenzeichen: 18 U 127/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0217.18U127.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 – 88 O 78/13 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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