11 U 106/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-02-22, 11 U 106/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-02-22, 11 U 106/15
11 U 106/15Obergericht22.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-22
Aktenzeichen: 11 U 106/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0222.11U106.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.6.2015 (27 O 291/13) wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
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- Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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