Oberlandesgericht Köln, 2016-02-22, 11 U 106/15

11 U 106/15Obergericht22.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-22

Aktenzeichen: 11 U 106/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0222.11U106.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.6.2015 (27 O 291/13) wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
    1. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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