2 Ws 60/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-02-29, 2 Ws 60/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 60/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-29
Aktenzeichen: 2 Ws 60/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0229.2WS60.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
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- Der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 29.10.2013 (Az. 506 Gs 1472/13) in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses des Landgerichts Köln vom 05.12.2014 (Az. 111 Ks 5/14) sowie der Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Köln vom 26.01.2016 (Az. 111 Ks 5/14) werden aufgehoben.
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- Die sofortige Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft wird angeordnet.
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- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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