Oberlandesgericht Köln, 2016-03-01, 9 U 154/15

9 U 154/15Obergericht01.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 154/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-01

Aktenzeichen: 9 U 154/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0301.9U154.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 33/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 16.778,61 € festgesetzt.

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