9 U 154/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-01, 9 U 154/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 154/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-01
Aktenzeichen: 9 U 154/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0301.9U154.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 33/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 16.778,61 € festgesetzt.
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