13 U 52/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-02, 13 U 52/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 52/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-02
Aktenzeichen: 13 U 52/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0302.13U52.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.3.2015 (21 O 295/14) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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