17 U 103/14•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-02, 17 U 103/14
Oberlandesgericht Köln, 2016-03-02, 17 U 103/14
17 U 103/14Obergericht02.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 103/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-02
Aktenzeichen: 17 U 103/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0302.17U103.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. November 2014 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 423/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen einschließlich der Kosten der Streithelfer trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. die Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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