9 U 251/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-03, 9 U 251/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 251/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 9 U 251/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0303.9U251.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 U 66/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.171,87 € festgesetzt.
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