19 U 190/12•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-04, 19 U 190/12
Oberlandesgericht Köln, 2016-03-04, 19 U 190/12
19 U 190/12Obergericht04.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 190/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: 19 U 190/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0304.19U190.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Arrestbefehl des Landgerichts Bonn vom 21.02.2012, Az. 10 O 67/12, wird einschließlich der Kostenentscheidung aufgehoben.
Die Kosten des Aufhebungsverfahrens einschließlich der Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Anordnungsverfahrens mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten trägt die Arrestgläubigerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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