Oberlandesgericht Köln, 2016-03-04, 20 U 175/15

20 U 175/15Obergericht04.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 175/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-04

Aktenzeichen: 20 U 175/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0304.20U175.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02. Oktober 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 133/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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