20 U 175/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-04, 20 U 175/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-03-04, 20 U 175/15
20 U 175/15Obergericht04.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 175/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: 20 U 175/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0304.20U175.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 02. Oktober 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 133/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.