20 U 189/14•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-11, 20 U 189/14
Oberlandesgericht Köln, 2016-03-11, 20 U 189/14
20 U 189/14Obergericht11.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 189/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-11
Aktenzeichen: 20 U 189/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0311.20U189.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 102/14 – abgeändert.
Es wird festgestellt, dass sich die Klageanträge auf Auskunftserteilung und auf Herausgabe einer beglaubigten Abschrift des Rentenversicherungsvertrags erledigt haben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 138.201,47 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, eine weitere Versicherungsleistung aus dem Vertrag mit der Vers.-Nr. 4xx38xxx-x in Höhe von 4.350,42 € zu erbringen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, soweit nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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