20 U 10/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-03-22, 20 U 10/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 10/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: 20 U 10/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0322.20U10.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 245/15 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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