Oberlandesgericht Köln, 2016-03-24, 8 U 43/14

8 U 43/14Obergericht24.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 43/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-24

Aktenzeichen: 8 U 43/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0324.8U43.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3.4.2014 – 14 O 1/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der dem Grunde nach festgestellte Anspruch auf Zahlung an die I GmbH & Co. KG (HRA 8369) gerichtet ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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