Oberlandesgericht Köln, 2016-04-05, 11 U 79/15

11 U 79/15Obergericht05.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 79/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-05

Aktenzeichen: 11 U 79/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0405.11U79.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.05.2015 - 5 O 369/10 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

  3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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