11 U 79/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-05, 11 U 79/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 79/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-05
Aktenzeichen: 11 U 79/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0405.11U79.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.05.2015 - 5 O 369/10 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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