Oberlandesgericht Köln, 2016-04-11, 11 U 26/15

11 U 26/15Obergericht11.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 26/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-11

Aktenzeichen: 11 U 26/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0411.11U26.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.07.2014 - 8 O 163/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten ihrer Streithilfe trägt die Streithelferin des Beklagten.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.