11 U 26/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-11, 11 U 26/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 26/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-11
Aktenzeichen: 11 U 26/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0411.11U26.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.07.2014 - 8 O 163/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten ihrer Streithilfe trägt die Streithelferin des Beklagten.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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