13 U 114/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-13, 13 U 114/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-04-13, 13 U 114/15
13 U 114/15Obergericht13.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 114/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-13
Aktenzeichen: 13 U 114/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0413.13U114.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
-
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 25.06.2015 (Az. 2 O 358/14) wird zurückgewiesen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
-
- Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
-
- Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
-
- Die Revision wird zugelassen.
-
- Der Streitwert für die erste und zweite Instanz wird einheitlich auf bis 140.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.