Oberlandesgericht Köln, 2016-04-13, 13 U 114/15

13 U 114/15Obergericht13.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 114/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 13 U 114/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0413.13U114.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 25.06.2015 (Az. 2 O 358/14) wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
    1. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
    1. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
    1. Die Revision wird zugelassen.
    1. Der Streitwert für die erste und zweite Instanz wird einheitlich auf bis 140.000,00 € festgesetzt.

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