Oberlandesgericht Köln, 2016-04-18, 19 U 187/15

19 U 187/15Obergericht18.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 187/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-18

Aktenzeichen: 19 U 187/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0418.19U187.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.10.2015 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln (22 O 578/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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