4 UF 12/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-20, 4 UF 12/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 12/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 4 UF 12/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0420.4UF12.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 15.12.2015 erlassenen Beschluss – 404 F 78/14 – auf die Beschwerde des Antragsgegners teilweise abzuändern und im Rechtsfolgenausspruch zu Nummer 2. insgesamt wie folgt neu zu fassen (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW (Vers.-Nr.: 1xx2x/01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 308,77 € monatlich nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E Bund (Vers.-Nr.: 5x 0xxx62 X 5xx) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,9762 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 51 111055 W 009 bei der E Bund, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG (Vers.-Nr.: 8xx095xxxx7-x-0x) findet nicht statt.
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG (Vers.-NR.: 9xx009xxxx95-x-0x) findet nicht statt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.05.2016.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.