19 U 165/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-21, 19 U 165/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-04-21, 19 U 165/15
19 U 165/15Obergericht21.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 165/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 19 U 165/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0421.19U165.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.9.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (18 O 30/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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