Oberlandesgericht Köln, 2016-04-21, 19 U 165/15

19 U 165/15Obergericht21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 165/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 19 U 165/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0421.19U165.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.9.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (18 O 30/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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