20 U 210/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-22, 20 U 210/15
Oberlandesgericht Köln, 2016-04-22, 20 U 210/15
20 U 210/15Obergericht22.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 210/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-22
Aktenzeichen: 20 U 210/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0422.20U210.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 2. November 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 24/15 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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