Oberlandesgericht Köln, 2016-04-22, 4 UF 222/15

4 UF 222/15Obergericht22.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 222/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-22

Aktenzeichen: 4 UF 222/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0422.4UF222.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Rheinbach am 04.11.2015 erlassenen Beschluss – 18 F 158/15 – sowie dessen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Auslagen der weiteren Beteiligten, die diese selbst zu tragen haben.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.