5 U 93/15•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-29, 5 U 93/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 93/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: 5 U 93/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0429.5U93.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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