Oberlandesgericht Köln, 2016-04-29, 5 U 93/15

5 U 93/15Obergericht29.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 93/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-29

Aktenzeichen: 5 U 93/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0429.5U93.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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