6 U 91/13•Oberlandesgericht Köln, 2016-04-29, 6 U 91/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 91/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: 6 U 91/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0429.6U91.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. April 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 588/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Höhe der Sicherheit beträgt für den Tenor zu I. des landgerichtlichen Urteils (Unterlassung) 10.000 EUR, ansonsten für den jeweiligen Vollstreckungsschuldner 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages, für den Vollstreckungsgläubiger 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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