2 Ws 138/16•Oberlandesgericht Köln, 2016-05-03, 2 Ws 138/16
Oberlandesgericht Köln, 2016-05-03, 2 Ws 138/16
2 Ws 138/16Obergericht03.05.2016
Regest
Vergütung des Zeugenbeistandes – Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 138/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-03
Aktenzeichen: 2 Ws 138/16
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0503.2WS138.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Vergütung des Zeugenbeistandes – Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Zeugenbeistand zu erstattenden Gebühren und Auslagen auf
261,80 €
festgesetzt werden.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 RVG).
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